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   VG Düsseldorf, 28.03.2006 - 2 K 5747/05.A   

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VG Düsseldorf, 28.03.2006 - 2 K 5747/05.A (https://dejure.org/2006,30798)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.2006 - 2 K 5747/05.A (https://dejure.org/2006,30798)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 2006 - 2 K 5747/05.A (https://dejure.org/2006,30798)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Asylanspruch bei politischer Verfolgung im Heimatland; Begründung eines Abschiebungshindernisses wegen exilpolitischen Aktivitäten; Annahme einer Verfolgung für den Fall der Rückkehr ; Teilnahme an regimekritischen Demonstrationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.1999 - 9 A 5338/98

    Iran; Gefahr der Sippenhaft; Prominenter Regimegegner; Exilpolitische Tätigkeit;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.03.2006 - 2 K 5747/05
    Rspr., Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 18. Januar 2005 - 5 A 3956/04.A - vgl. auch Beschluss vom 13. Juli 2004 - 5 A 2711/04.A - unter Verweis auf den Beschluss vom 16. April 1999 - 9 A 5338/98.A - ferner Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 5. Juni 2002 - 2 B 92/01 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 9. Juli 2003 - 11 UE 275/02.A - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - 14 ZB 03.31125 -.

    Ausgangspunkt für die hiernach notwendige Differenzierung zwischen unbeachtlicher, öffentlich zur Schau getragener Kritik einerseits und beachtlichem exponiertem Auftreten in der Öffentlichkeit für eine regimefeindliche Organisation andererseits bildet die Erkenntnis, dass der iranische Geheimdienst in der Bundesrepublik Deutschland die regimefeindlichen/regimekritischen Aktivitäten iranischer (Exil-)Organisationen intensiv beobachtet und sich bemüht, die Mitglieder und/oder Anhänger dieser Organisationen sowie die Teilnehmer von Demonstrationen oder sonstigen öffentlichen Aktionen zu fotografieren und zu erfassen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. April 1999, a.a.O., S. 11 m.w.N.; Auswärtiges Amt, Auskunft an das VG Trier vom 8. Februar 2000; Bundesamt für Verfassungsschutz, Auskunft an das VG Leipzig vom 23. August 2000; Auswärtiges Amt, Auskunft an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht vom 28. Januar 2003; Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 27. August 2003 Prozess wegen Spionage für Iran - Ehemaliger Vize-Konsul informierte Teheran über Oppositionelle".

    Vor allem aber ist in Rechnung zu stellen, dass den iranischen Behörden gerade auf Grund ihrer intensiven Beobachtungen bewusst ist, dass ein nach außen zum Ausdruck gebrachtes politisches Engagement vielfach nicht wirklich ernsthaft ist und nur zur Erlangung von Vorteilen im Asylverfahren an den Tag gelegt wird, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. April 1999, a.a.O., S. 11; Bundesamt für Verfassungsschutz, Auskunft an das VG Ansbach vom 2. Juli 1999, Auskunft an das VG Köln vom 11. Dezember 2000 und Auskunft an das Schleswig- Holsteinische Verwaltungsgericht vom 28. Januar 2003; Deutsches Orient-Institut, Auskunft an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht vom 26. Mai 2003; Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage im Iran vom 3. März 2004, S. 23.

    Angesichts dessen werden die iranischen Stellen die schwierigen und aufwändigen Ermittlungen zur Identifizierung von iranischen Asylsuchenden auf die diejenigen Personen beschränken, die auf Grund besonderer Umstände über die massentypischen und niedrigprofilierten Erscheinungsformen exilpolitischer Proteste hinaus Funktionen wahrgenommen und/oder Aktivitäten entwickelt haben, die den jeweiligen Iraner aus der Masse der mit dem Regime in Teheran Unzufriedenen herausheben und als ernsthaften und gefährlichen Regimegegner erscheinen lassen, OVG NRW, Beschlüsse vom 13. Juli 2004, a.a.O. und vom 16. April 1999, a.a.O., S. 12 m.w.N.; Deutsches Orient-Institut, Auskunft an das Schleswig- Holsteinische Verwaltungsgericht vom 26. Mai 2003.

    Dies schließt es von vorneherein aus, der - üblichen - Mitgliedschaft iranischer Asylsuchender in Exilorganisationen von im Iran verbotenen oppositionellen Parteien, der Teilnahme an Veranstaltungen dieser Organisationen, der Teilnahme an regimekritischen Demonstrationen und das hierbei übliche Tragen von Plakaten und sowie Rufen von Parolen, der Teilnahme an sonstigen regimekritischen Veranstaltungen, der - ebenfalls typischen - Betreuung von Büchertischen und dem Verteilen von Informations- und Propagandamaterial in Fußgängerzonen eine Bedeutung für die Feststellung einer Verfolgungsgefahr beizumessen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 16. April 1999, a.a.O., vom 10. März 1999 - 9 A 612/99.A -, vom 19. August 1998 - 9 A 3415/98.A - und vom 13. Juli 2004 - 5 A 2711/04.A -.

  • LG Köln, 29.01.2003 - S 237/02

    Mietminderung wegen Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.03.2006 - 2 K 5747/05
    Das erkennende Gericht wies die Klage mit Urteil vom 6. Mai 2003 - 22 K 237/02.A - ab und führte aus, die Aktivitäten seien nicht hinreichend ernsthaft und exponiert betrieben worden.

    Wegen ihrer Einlassungen und der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und der Verfahren 5 K 1157/95.A sowie 22 K 237/02.A, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Bundesamtes und der Ausländerbehörde Bezug genommen.

    Es handelte sich seinerzeit jeweils um niedrig profilierte Tätigkeiten (vgl. Urteile des hiesigen Gerichts vom 18. April 2001 - 5 K 1157/96.A - und vom 6. Mai 2003 - 22 K 237/02.A -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1999 - 9 A 612/99

    Anforderungen an die Substantiierung des Abweichens einer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.03.2006 - 2 K 5747/05
    Dies schließt es von vorneherein aus, der - üblichen - Mitgliedschaft iranischer Asylsuchender in Exilorganisationen von im Iran verbotenen oppositionellen Parteien, der Teilnahme an Veranstaltungen dieser Organisationen, der Teilnahme an regimekritischen Demonstrationen und das hierbei übliche Tragen von Plakaten und sowie Rufen von Parolen, der Teilnahme an sonstigen regimekritischen Veranstaltungen, der - ebenfalls typischen - Betreuung von Büchertischen und dem Verteilen von Informations- und Propagandamaterial in Fußgängerzonen eine Bedeutung für die Feststellung einer Verfolgungsgefahr beizumessen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 16. April 1999, a.a.O., vom 10. März 1999 - 9 A 612/99.A -, vom 19. August 1998 - 9 A 3415/98.A - und vom 13. Juli 2004 - 5 A 2711/04.A -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1998 - 9 A 3415/98
    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.03.2006 - 2 K 5747/05
    Dies schließt es von vorneherein aus, der - üblichen - Mitgliedschaft iranischer Asylsuchender in Exilorganisationen von im Iran verbotenen oppositionellen Parteien, der Teilnahme an Veranstaltungen dieser Organisationen, der Teilnahme an regimekritischen Demonstrationen und das hierbei übliche Tragen von Plakaten und sowie Rufen von Parolen, der Teilnahme an sonstigen regimekritischen Veranstaltungen, der - ebenfalls typischen - Betreuung von Büchertischen und dem Verteilen von Informations- und Propagandamaterial in Fußgängerzonen eine Bedeutung für die Feststellung einer Verfolgungsgefahr beizumessen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 16. April 1999, a.a.O., vom 10. März 1999 - 9 A 612/99.A -, vom 19. August 1998 - 9 A 3415/98.A - und vom 13. Juli 2004 - 5 A 2711/04.A -.
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.03.2006 - 2 K 5747/05
    Dabei ist die Schwere des befürchteten Eingriffs in die Betrachtung einzubeziehen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 a.a.O., BVerwG, Urteil vom 5. November 1991 - 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162 (169 f.).
  • BVerwG, 28.05.1990 - 1 B 84.90

    Keine Divergenz bei Abweichen von einer Entscheidung des BVerfG - Ausübung des

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.03.2006 - 2 K 5747/05
    Eine solche Rechtsgutsverletzung muss auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte ernsthaft zu befürchten sein, vgl. zu den Vorgängervorschriften in § 53 AuslG: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 1 B 139.89 - InfAuslR 1990, 298.
  • BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 139.89

    Versagung eines weiteren Aufenthalts - Beendigung einer Ausbildung im Rahmen der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.03.2006 - 2 K 5747/05
    Eine solche Rechtsgutsverletzung muss auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte ernsthaft zu befürchten sein, vgl. zu den Vorgängervorschriften in § 53 AuslG: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 1 B 139.89 - InfAuslR 1990, 298.
  • VGH Hessen, 09.07.2003 - 11 UE 275/02

    Iran, Nehzate Azadi, Korruption, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe,

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.03.2006 - 2 K 5747/05
    Rspr., Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 18. Januar 2005 - 5 A 3956/04.A - vgl. auch Beschluss vom 13. Juli 2004 - 5 A 2711/04.A - unter Verweis auf den Beschluss vom 16. April 1999 - 9 A 5338/98.A - ferner Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 5. Juni 2002 - 2 B 92/01 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 9. Juli 2003 - 11 UE 275/02.A - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - 14 ZB 03.31125 -.
  • OVG Sachsen, 05.06.2002 - A 2 B 92/01
    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.03.2006 - 2 K 5747/05
    Rspr., Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 18. Januar 2005 - 5 A 3956/04.A - vgl. auch Beschluss vom 13. Juli 2004 - 5 A 2711/04.A - unter Verweis auf den Beschluss vom 16. April 1999 - 9 A 5338/98.A - ferner Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 5. Juni 2002 - 2 B 92/01 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 9. Juli 2003 - 11 UE 275/02.A - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - 14 ZB 03.31125 -.
  • VGH Bayern, 02.10.2003 - 14 ZB 03.31125
    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.03.2006 - 2 K 5747/05
    Rspr., Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 18. Januar 2005 - 5 A 3956/04.A - vgl. auch Beschluss vom 13. Juli 2004 - 5 A 2711/04.A - unter Verweis auf den Beschluss vom 16. April 1999 - 9 A 5338/98.A - ferner Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 5. Juni 2002 - 2 B 92/01 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 9. Juli 2003 - 11 UE 275/02.A - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - 14 ZB 03.31125 -.
  • VG Würzburg, 31.01.2022 - W 8 K 21.31264

    Unbegründeter Folgeantrag eines iranischen Asylbewerbers wegen exilpolitischer

    Eine Rolle bei dieser Beurteilung spielt auch, dass eine große Anzahl von Asylbewerbern aus wirtschaftlichen und anderen unpolitischen Gründen versucht, im westlichen Ausland und insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland Aufenthalt zu finden und hier ihr Asylverfahren zu betreiben, in deren Verlauf eine oppositionelle Betätigung geltend gemacht und dementsprechend auch ausgeübt wird (vgl. VG Meiningen, U.v.1.12.2021 - 5 K 588/19 Me - Milo S. 11 ff.; U.v. 14.4.2021 - 5 K 185/19 Me S. 11 ff; VG Sigmaringen, U.v. 15.11.2019 - A 3 K 6356/17 - juris Rn. 31 ff.; VG Berlin, U.v. 7.9.2016 - 3 K 314.15 A - juris Rn. 30 ff.; VG Regensburg, U.v. 21.8.2012 - RO 4 K 12.30081 - juris Rn. 40; OVG Bremen, B.v. 8.11.2010 - 2 A 209/08 A - juris Rn. 6 ff.; VG Darmstadt, U.v. 19.6.2009 - 5 K 417/07.DA.A (3) - Milo S. 7 f; VG Düsseldorf, U.v. 28.3.2006 - 2 K 5747/05.A - juris Rn. 34 ff.).
  • VG Würzburg, 04.01.2012 - W 6 K 10.30331

    Iran; Folgeverfahren; Drei-Monats-Frist (teilweise nicht eingehalten);

    Gegen eine Verfolgungsgefahr des Klägers sprechen demnach im Zusammenhang mit der AKPI vor allem, dass er keine herausgehobenen und übergeordneten Führungsaufgaben für die Partei in Deutschland erfüllt, sondern nur eines von vielen untergeordneten Kadermitgliedern ist, und zum anderen dass die iranischen Stellen die AKPI letztlich nicht als ernsthafte Bedrohung ihres Regimes ansehen (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 28.03.2006, Az: 2 K 5747/05.A.).
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